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BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung einer Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Vorübergehende Freistellung von Lehrern im Bundesangestelltentarif (BAT) -Angestelltenverhältnis aus persönlichen Gründen - Höchstdauer einer Beurlaubung - Aufhebung eines Arbeitsvertrags durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Denn das Anwaltsschreiben vom 29. Mai 1985, durch das der Kläger die Verlängerung des Vertrages bis zum 9. September 1985 annahm, ist dahin auszulegen, daß es einen hinreichend deutlichen Vorbehalt enthält, der der Auslegung entgegensteht, die Parteien hätten durch den Verlängerungsvertrag den bisherigen Arbeitsvertrag aufheben wollen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - EzA § 620 BGB Nr. 76). - BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Für diesen Befristungsgrund ist erforderlich, daß im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen gefolgert werden kann, der Arbeitnehmer sei selbst nur an einer befristeten Beschäftigung interessiert, so daß der Arbeitgeber annehmen darf, der vom Arbeitnehmer geäußerte Wunsch nach einer Befristung des Arbeitsvertrages entspreche einem wirklich bestehenden (objektiven) Interesse des Arbeitnehmers (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Es braucht deshalb noch nicht einmal auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Senatsurteil vom 12. Februar 1986 (- 7 AZR 482/84 - EzA § 620 BGB Nr. 82, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) zurückgegriffen zu werden, nach der auch die allgemeine wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung an einer Hochschule die Befristung des Arbeitsvertrages unter dem Gesichtspunkt der Nachwuchsförderung rechtfertigen kann.
- BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83
Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Diese Befristung ist deshalb als Befristung aus sozialen Gründen nach den Maßstäben des Senatsurteils vom 3. Oktober 1984 (- 7 AZR 132/83 - BAGE 47, 44 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83] = AP Nr. 88 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.) sachlich gerechtfertigt. - BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Ist mithin der Arbeitsvertrag vom 9. Mai 1980 auch zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterqualifikation und insbesondere zur Förderung des Promotionsvorhabens des Klägers abgeschlossen worden, so trägt dies die vereinbarte Befristung bereits auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt, wenn einem wissenschaftlichen Mitarbeiter neben der Erfüllung seiner Dienstaufgaben Gelegenheit zu einer speziellen wissenschaftlichen Qualifikation (wie etwa einer Promotion) gegeben werden soll (vgl. Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - BAGE 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAGE 36, 235 = AP Nr. 62, aaO…, vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAGE 38, 372 = AP Nr. 67, aaO und vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 329/84 - AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84
Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Ist mithin der Arbeitsvertrag vom 9. Mai 1980 auch zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterqualifikation und insbesondere zur Förderung des Promotionsvorhabens des Klägers abgeschlossen worden, so trägt dies die vereinbarte Befristung bereits auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt, wenn einem wissenschaftlichen Mitarbeiter neben der Erfüllung seiner Dienstaufgaben Gelegenheit zu einer speziellen wissenschaftlichen Qualifikation (wie etwa einer Promotion) gegeben werden soll (…vgl. Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - BAGE 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAGE 36, 235 = AP Nr. 62, aaO…, vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAGE 38, 372 = AP Nr. 67, aaO und vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 329/84 - AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79
Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter - …
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Ist mithin der Arbeitsvertrag vom 9. Mai 1980 auch zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterqualifikation und insbesondere zur Förderung des Promotionsvorhabens des Klägers abgeschlossen worden, so trägt dies die vereinbarte Befristung bereits auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt, wenn einem wissenschaftlichen Mitarbeiter neben der Erfüllung seiner Dienstaufgaben Gelegenheit zu einer speziellen wissenschaftlichen Qualifikation (wie etwa einer Promotion) gegeben werden soll (vgl. Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - BAGE 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAGE 36, 235 = AP Nr. 62, aaO…, vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAGE 38, 372 = AP Nr. 67, aaO und vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 329/84 - AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). - BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Ist mithin der Arbeitsvertrag vom 9. Mai 1980 auch zum Zwecke der wissenschaftlichen Weiterqualifikation und insbesondere zur Förderung des Promotionsvorhabens des Klägers abgeschlossen worden, so trägt dies die vereinbarte Befristung bereits auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein sachlicher Befristungsgrund vorliegt, wenn einem wissenschaftlichen Mitarbeiter neben der Erfüllung seiner Dienstaufgaben Gelegenheit zu einer speziellen wissenschaftlichen Qualifikation (wie etwa einer Promotion) gegeben werden soll (…vgl. Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - BAGE 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - BAGE 36, 235 = AP Nr. 62, aaO, vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - BAGE 38, 372 = AP Nr. 67, aaO und vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 329/84 - AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).